Informationen zur Mini GmbH
Die Mini GmbH (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) wurde am 01.11.2008 als Modernisierung und als existenzgründerfreundliche Alternative der herkömmlichen GmbH eingeführt.
Das neue Gesetz enthält spezielle Regelungen zur Unternehmergesellschaft und der klassischen GmbH. Die neue Mini GmbH ist wie die klassische GmbH haftungsbeschränkt und eine Kapitalgesellschaft, die durch einen Eintrag im Handelsregister entsteht.
Der Hintergrund der Einführung der Mini GmbH liegt im Urteil der Europäischen Gerichtssprechung zur Niederlassungsfreiheit, die es erlaubt, natürlichen Personen oder Gesellschaften sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen und somit auch dem Wettbewerbsdruck zur englischen Limited (kurz Ltd) gegenzusteuern.
Wesentlicher Unterschied zur GmbH ist das Stammkapital. Bei der klassischen GmbH muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen, bei der neuen Mini GmbH lediglich mindestens 1 Euro. Als eigene Rechtspersönlichkeit muss die Mini GmbH alle Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensvermögen begleichen. Im täglichen Geschäfts- und Schriftverkehr ist es verpflichtend, neben dem Gesellschaftsnamen, den Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) zu tragen, dieser Hinweis informiert Geschäftspartner über die beschränkte Haftung. Sacheinlagen sind bei der Mini GmbH unzulässig.
Die Gesellschaft muss nach Gründung mit einem Viertel ihres Jahresüberschusses eine Rücklage bilden. Der Gesetzgeber gibt diese Regelung vor, da mit diesen Rücklagen das Stammkapital der GmbH von 25.000 Euro erreicht werden soll. Bei Erreichung des Stammkapitals einer GmbH kann die Unternehmergesellschaft in eine klassische GmbH umgewandelt werden. Die Kosten einer Mini GmbH Gründung sind geringer als die Gründung einer klassischen GmbH.