Die Kosten einer Gründung
Für die Gründung einer Mini GmbH (Unternehmensgesellschaft) fallen folgende Kosten an:
In der Gründungsphase setzen sich die Kosten aus Notar- und Anmeldekosten zusammen. Bei Eintrag in das Handelsregister wird eine Gebühr von ca. 100 Euro fällig, die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages kostet zwischen 15 und 30 Euro.
Die Kosten einer Mini GmbH Gründung halten sich jedoch wegen des geringen Stammkapitals im Gegensatz zur klassischen GmbH im Rahmen. Das heißt: Umso geringer das Stammkapital, desto geringer fallen auch die Gebühren aus.
Bei Standardgründung sollte auf das Musterprotokoll zurückgegriffen werden, da so Rechtsanwaltskosten und Zeit gespart werden kann, die erheblich höher gewesen wären, wenn Rechtsbeistände diese ausformuliert hätten.
Sollten Sie auf einen Dienstleister zurückgreifen wollen, der Ihnen Formalitäten wie Prüfung des Firmennamens, Aufbereitung der Gründungsanträge, Gründung der Gesellschaft und die Eintragung beim Handelsregister vornimmt, fallen zusätzlich Kosten ab ca. 250 Euro an.
Eine Veröffentlichung der Eintragung im Bundesanzeiger kostet zwischen 100 und 300 Euro.
=> Für eine Gründung sollten somit Kosten von min. 200 Euro eingeplant werden.