Stammkapital der Mini GmbH
Mit dem Stammkapital bezeichnet man, die bei einer Mini GmbH von den Gesellschaftern einzubringende Kapitaleinlage.
Bei der Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) beträgt das Stammkapital mindestens 1 Euro, dieser ist voll einzubringen. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass ein Viertel des jährlichen Gewinnes als Stammkapitalerhöhung einzusetzen ist. Diese Regelung gilt so lange, bis das Stammkapital 25.000 Euro beträgt. Im Anschluss an die Erhöhung auf 25.000 Euro, kann die Mini GmbH in eine klassische GmbH umgewandelt werden.
Die Mini GmbH kann erst in das Handelsregister eingetragen werden, wenn das volle Stammkapital eingebracht wurde. Sacheinlagen können bei der Mini GmbH nicht eingebracht werden